Wir stehen Ihnen zur Seite
Satzungen, Statuten, Vorschriften, Bestimmungen und Regelungen zur Grabstätte!
Beim Thema Sicherheit auf Friedhöfen denkt man zuerst an die Standsicherheit von Grabmalen und die Baumkontrolle. Von beidem können Gefahren
für die Besucher von Friedhöfen ausgehen. Alle Friedhofsverwaltungen sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen diese Gefahren
weitestgehend auszuschließen und/ oder zu minimieren.
Im Idealfall sollten Sie sich mit dem Inhalt bereits vor dem Erwerb der Grabstelle vertraut gemacht haben und gegebenenfalls bewusst Ihr Grab
in einem bestimmten Teil des Friedhofes wählen.
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Grabstein begeben, empfehlen wir den Blick in das auf Ihrem Friedhof und für Ihre Grabstelle
gültige Regelwerk. Gibt es Ausschlusskriterien und was ist zwingend vorgeschrieben?
Ist dabei für Sie etwas unklar oder auslegungswürdig oder wenn Sie auf Un- oder Widersinniges bzw. Willkür-Regelungen stoßen, wenden Sie sich
an Ihre Friedhofsverwaltung mit der Bitte um Abhilfe.
Laut diversen Gerichtsurteilen und juristischen Gutachten entsprechen viele von Friedhofsträgern selbst gemachte Vorschriften zu Grabsteinen
nicht dem Grundgesetz – und das müssen Sie keineswegs hinnehmen.
Wenn abschließend und eindeutig alles geklärt ist schauen Sie nach einem passenden Grabstein. Berücksichtigen Sie hier den Unterschied
zwischen stehenden und liegenden Grabsteinen.
Weil stehende Grabsteine umstürzen können und somit eine potenzielle Gefahrenquelle sind, werden diese laufend einer Standsicherheitsprüfung
unterzogen. Stehende Grabsteine brauchen Fundament bzw. eine Verankerung.
Liegende Grabsteine – sie liegen bereits ganz oder teilweise auf dem Grab oder in der Rasenfläche. Ein Fundament bzw. eine Verankerung
ist nicht notwendig, also dürfte letztlich die Größe bzw. das Gewicht entscheiden, ob man einen Liegestein einfach selbst aufs Grab
bringt oder ob spezielle Gerätschaften dafür nötig sind.
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